Archiv für Oktober, 2009

Weltkindertag in Paderborn

Am Samstag, dem 19. September feierte Paderborn schon mal Weltkindertag. Der eigentliche Weltkindertag am 20.9. fiel auf einen Sonntag. Um mehr Menschen mit den geplanten Aktionen zu erreichen, verlegten Paderborn und auch einige andere Städte ihn kurzerhand einen Tag vor.

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Der Franz-Stock-Platz in Paderborn verwandelte sich an diesem Tag in ein buntes Kinderparadies. Verschiedene Organisationen und Verbände hatten Stände und Spielstationen aufgebaut. Es wurde getanzt, gemalt, Diabolo gespielt, mit Bobbycars um die Wette gefahren – Kinder aus Paderborn und Umgebung konnten sich hier nach Herzenslust austoben.

Amnesty International trug zu diesem Event mit einer Malstation bei. Die Kinder konnten hier Bilder malen, die an unserem Stand ausgestellt wurden, auch Straßenkreide hatten wir im Angebot. Für die Erwachsenen hatten wir unser übliches Info-Material dabei und auch eine Petition, die im Zusammenhang mit dem Themenschwerpunkt des Tages stand.Bild2

Der diesjährige Weltkindertag stand unter dem Motto „Vorfahrt für Kinderrechte“. Anlass hierfür gab der 20. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 verabschiedet wurde.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gründet auf der Erkenntnis, dass Kindern besondere Rechte zugesprochen und garantiert werden müssen, weil sie besondere Bedürfnisse haben. Sie umfasst 54 Artikel, angefangen bei der Verpflichtung, die getroffenen Übereinkünfte für jedes Kind, das unter der Hoheitsgewalt der Vertragsstaaten steht, „unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes“ (Artikel 2) Realität werden zu lassen.

Deutschland hat die Konvention am 26. Januar 1990 unterzeichnet, am 5. April 1992 trat sie für Deutschland in Kraft. Wie der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes jedoch 2004 erneut feststellte, ist es Deutschland bisher nicht gelungen, die Konvention und besonders besagten Artikel 2 vollständig umzusetzen. Neben weiteren Punkten wird kritisiert, dass ausländische oder Minderheiten angehörende Kinder in Deutschland nach wie vor nicht gleichberechtigt sind, es herrscht keine Chancengleichheit. Zudem prangerte der Ausschuss an, Flüchtlingskindern zwischen 16 und 18 Jahren würde keine Teilhabe an den im Jugendhilfegesetz festgeschriebenen Rechten zuerkannt.

Mit diesem Problem befasste sich auch die Petition, die an unserem Stand auslag. Sie beinhaltete die Forderung, die Kinderrechtskonvention endlich für deutsche und ausländische Kinder gleichermaßen umzusetzen und vor allem unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland ihre Menschen- und insbesondere Kinderrechte zuzugestehen. Die gesammelten Unterschriften wurden gemeinsam mit einigen Bildern der Kinder an den Innenminister Nordrhein-Westfalens gesandt.

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(Quellen:

  • UN-Kinderrechtskonvention, 20.11.1989
  • Behandlung der von den Vertragsstaaten vorgelegten Berichte nach Artikel 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Abschließende Bemerkungen: Deutschland, UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 35. Sitzung, 30.1.2004)

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